WICHTIG:
Bei Hochwassermarke I (HWM I) darf nur noch 20 km/h „über Grund“ gefahren/gesegelt! Das Binnenfunkgerät muss eingeschaltet sein der verantwortliche Bootsführer muss das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen besitzen!
Ohne Funk und Sprechfunkzeugnis also kein Segeln im Hafen!
Ab Hochwassermarke II (HWM II) wird die komplette Schifffahrt eingestellt.

Die Messung von Wasserständen reicht lange zurück. Verbindlich wurde sie ab dem 6. Juli 1936 für die süddeutschen Bundesländer eingeführt.
Der Germersheimer Hafen ist dem Pegel Speyer zugeordnet.
Markante Wasserstände am Richtpegel Speyer (Rkm 400,6):
6,20 m Hochwassermarke I
7,30 m Hochwassermarke II
Markante Wasserstände am Richtpegel Maxau (Rkm 362,3):
6,20 m Hochwassermarke I
7,20 m Deichbeobachtung
7,50 m Hochwassermarke II (Einstellung der gesamten Schifffahrt auf dem Rhein)
7,80 m Wasserstand noch steigend -> Einsatz einer Dammwache
8,84 m Bisher gemessene Rekordmarke (05/99)
9,18 m Bemessungswasserstand für Hochwasserdämme
Bei Rückgang (Ablauf) eines Hochwassers und Unterschreiten der einzelnen Marken werden die Beschränkungen wieder aufgehoben.
Handy-Hochwasserinformationen: wap.hochwasser-rlp.de
Ansagedienst Pegel Maxau: 0721/19429
Internet: www.hvz.baden-wuerttemberg.de